Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Wissenswert

zurück

Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Im Rahmen des Förderprogramms MID-Digitale Sicherheit werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen bei der Stärkung ihrer Cyber-Resilienz unterstützt.  

„Das heißt es werden Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Sicherheit gefördert.“

Das Programm besteht dabei aus drei Förderschwerpunkten:

Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation

Schwerpunkt B: Faktor Mensch - nutzerorientierte Maßnahmen

Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz

Beispiele für unterstützte Maßnahmen sind:

  • Segmentierung des Netzwerkes bspw. mittels physischer Trennung oder VLANs  
  • Härtung eingesetzter Systeme  
  • Schulungen und Zertifizierungen für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • Installation und Wartung Ihres IT-Basisschutzes (z.B. Antivirensoftware oder Firewalls)
  • Backup-Software
  • Patch-Management-Software

Eine vollständige Auflistung aller förderfähigen Maßnahmen können Sie dem nachfolgenden Link entnehmen: Maßnahmen

Wer profitiert?

Die profitierenden Unternehmen dürfen dabei nur weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen (Stand 05/23) und einen maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.

Unternehmensgröße Förderquote Bagatellgrenze Maximale Zuwendungssumme
Kleinst- und kleine Unternehmen 80% 4.000€ 15.000€
Mittlere Unternehmen 60%

Die Förderquote variiert dabei abhängig von Unternehmensgröße und ist bei einer maximalen Zuwendungssumme von 15.000€ gedeckelt, auch wenn das Vorhaben laut Angebotssumme höher ausfällt.

Unternehmen Definition
Kleinstunternehmen
  • Weniger als 10 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz/Jahresbilanz max. 2 Millionen €
  • Kleine Unternehmen
  • Weniger als 50 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz/Jahresbilanz max. 10 Millionen €
  • Mittlere Unternehmen
  • Weniger als 250 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz max. 50 Millionen und Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. €
  • Welche Laufzeiten gibt es?

    Als zulässige Durchführungszeiträume sind wahlweise 3, 6, 9 oder 12 Monate möglich.

    Wie funktioniert das Verfahren?

    Der Antragsprozess ist nach dem „Windhund-Verfahren“ ausgelegt. Das heißt, es gibt eine monatlich begrenzte Anzahl von förderfähigen Anträgen. Ist diese Summe erreicht, können erst im folgenden Monat neue Anträge eingestellt werden.

    Alle Anträge müssen digital unter nachfolgendem Link eingestellt werden:  

    https://antrag.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit

    Was muss ich beachten?

    Damit Sie von der Förderung profitieren können, ist die richtige Reihenfolge bei der Umsetzung ihres Vorhabens zu beachten. Exemplarisches Vorgehen:

    1. Projekt/Vorhaben definieren und Laufzeit festlegen
    2. Angebot anfordern
    3. Antrag stellen (vollständig ausfüllen) / „Windhund-Verfahren“ beachten
    4. Nach positiver Rückmeldung
    5. Umsetzung der Maßnahme
    6. Report bzw. Nachweis des Vorhabens

    Eine vollständige Beschreibung erhalten Sie unter: Beschreibung

    Wichtig! Keine Umsetzung vor positiver Rückmeldung zur Förderbewilligung.  

    Alle Infos zur Förderung

    https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit

    Interesse geweckt? Nicht sicher, ob ihr Anliegen passt? Dann rufen Sie uns direkt an unter

    02861-902789-0 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

    Anfrage senden

    Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
    Leider wurde Ihre Anfrage nicht übermittelt.